Allgemeine Geschäftsbedingungen - Veranstaltungen

Für den Mietvertrag zur Durchführung von Veranstaltungen im Hotel Benther Berg - Mit der Aggen GmbH 

1. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 


2. Der Abschluss des Mietvertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. 


3. Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel Benther Berg behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten. 


4. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel Benther Berg das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. 


5. Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung.


6. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Funktionsräume oder Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Funktionsräume und Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel Benther Berg verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Hauses, soweit zumutbar, Sorge zu tragen. 


7. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:

Bis 90 Tage vor Ankunft 35% der vereinbarten Leistungen

89 bis 60 Tage vor Ankunft 45% der vereinbarten Leistungen
 
59 bis 30 Tage vor Ankunft 55% der vereinbarten Leistungen
 
29 bis 0 Tage vor Ankunft 80% der vereinbarten Leistungen

Umfassen die Vereinbarungen mehr als 30 Übernachtungen je Veranstaltung, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage. 

Das Hotel Benther Berg bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

8. Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/ Besteller verpflichtet, dem Hotel Benther Berg bis 5 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Bei Abweichung um mehr als 10% ist das Hotel Benther Berg berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.

9. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide gleichzeitig als Gesamtschuldner. 

10. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotel Benther Bergs. Verschweigt der Besteller/Veranstalter gegenüber dem Hotel Benther Berg, dass es sich um eine politische Veranstaltung handelt, so ist das Hotel Benther Berg berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach 7) zu berechnen. 

11. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

12. Das Hotel Benther Berg ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wird die Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel Benther Berg zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

13. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel Benther Berg das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der MwSt. gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich MwSt.

14. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

15. Gerichtstand ist Wennigsen. Es gilt das deutsche Recht. 

Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts usw. ist weiterhin zu beachten:

16. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt. 

17. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

18. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel Benther Berg.

19. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. 

20. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotel Benther Bergs nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotel Benther Bergs, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis.

21. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

Stand: Januar 2023